Unser Betreuungspersonal

Das in unserer Wohngemeinschaft eingesetzte Personal besteht ausschließlich aus qualifizierten Betreuungskräften. Dies ist laut §§ 43b, 53c SGB XI vorgeschrieben.

Dabei ist das Betreuungspersonal rund um die Uhr vor Ort. Es ist für die Betreuung der Bewohner und deren Tagesablauf zuständig.

Zu den Aufgaben unseres Betreuungspersonals gehören:

  • Anleitung der Bewohner bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Anleitung bei der Haushaltsführung
  • Betreuung einzelner Bewohner oder ganzer Gruppen
  • Förderung und Erhaltung wichtiger Ressourcen

Hinzu kommt die regelmäßige Planung von Gruppenangeboten. Dazu gehören:

  • Singkreis
  • Sprichwörter und Redensarten
  • Erinnerungsarbeit
  • Vorleserunde
  • Klönrunde

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Tagesablauf.

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