Interessieren sich Angehörige für den Einzug einer zu betreuenden Person, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Arzt muss die demenzielle Erkrankung diagnostiziert haben
- Es muss die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach §45 a/b SGB XI mit einem anerkannten Pflegegrad gegeben sein. Dies bezieht sich auf die Einschränkung der Alltagskompetenz.
- Abschluss von einem Miet- und Betreuungsvertrag
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Sie haben Interesse an unsere Demenz-Wohngemeinschaft in Gevelsberg und möchten mehr erfahren? Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren oder uns persönlich in unserem Pflegedienst besuchen.
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